Marmelade (von portug. marmelo für Quitte, aus dem griech. melimelon „Honigapfel“) ist die traditionelle Bezeichnung für einen Brotaufstrich, der aus mit Zucker eingekochten Früchten hergestellt wird. Im Verkauf und der Werbung ist die Bezeichnung heute – mit lokalen Ausnahmen – nur noch für Zitrusprodukte erlaubt. Andere regionale Bezeichnungen sind Gsälz (im Schwäbischen) oder Schlecksl (im Badischen).

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Geschichte [Bearbeiten]

Zumindest die Bitterorangenmarmelade wurde in Dundee, Schottland, von der Kaufmannsfrau Janet Keiller „erfunden“. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war ein spanisches Handelsschiff aus der Region Sevilla durch aufkommenden Sturm gezwungen, den Hafen dieser Stadt anzulaufen. An Bord gab es eine große Menge nicht mehr ganz so frischer Bitterorangen, welche ihr Ehemann, der schottische Händler James Keiller, als ein Schnäppchen erstand. Da die Früchte im Rohzustand nahezu ungenießbar waren, kochte seine Frau diese kleinstgehackt mit sehr viel Zucker ein, um sie damit letztlich erfolgreich in eine gut verkaufsfähige Leckerei zu verwandeln [1]. Die sich schnell entwickelnde allgemeine Nachfrage ließ bald eine fabrikmäßige Produktion für die später berühmte schottische Bitterorangenmarmelade entstehen und 1797 gründete dann die Familie Keiller bei Dundee die erste Marmeladenmanufaktur der Welt.[2]

Bezeichnungsverordnungen [Bearbeiten]

Bis zum Erlass der „Konfitüren-Verordnung“ vom 26. Oktober 1982 wurde der Begriff für Zubereitungen aus zahlreichen Früchten wie Johannisbeeren, Kirschen, Erdbeeren, Aprikosen, Himbeeren, Pflaumen, Birnen, Äpfel und anderen verwendet. Der Unterschied zur Konfitüre bestand darin, dass bei letzterer noch Fruchtstücke erkennbar waren. Man unterschied außerdem Einfrucht- von Mehrfruchtmarmeladen.

Seit der Konfitüren-Verordnung und laut EU-Vorschrift (Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse) dürfen unter der Bezeichnung Marmelade nur noch Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten verkauft werden. Dieses ist auf den englischen Einfluss zurückzuführen, denn der englische Begriff Marmalade bezeichnete schon vorher die besondere britische (Bitter-)Orangenmarmelade.

Marmelade, zu deren Herstellung keine ganzen Früchte, sondern Fruchtsaft benutzt wurde, nennt man Gelee. Natursüße Produkte von ähnlicher Beschaffenheit müssen in Deutschland als „Brotaufstrich“ bezeichnet werden.

Marmelade in Österreich [Bearbeiten]

2003 ist ein Streit ausgebrochen, bei dem der österreichische Staat und die EU sich gegenseitig die Schuld zuschoben, den Begriff Marmelade nicht geschützt zu haben und die Österreicher ihrer Regierung vorwarfen, drei Termine, um eine Sonderregelung zu beantragen, nicht genutzt zu haben. Ein Hersteller hatte in der EU-Verordnung „Konfitüren“ einen Passus entdeckt, der besagt, dass „der in Österreich verbreitete Ausdruck Marmelade als zusätzliche, sogenannte nicht irreführende Sachbezeichnung erlaubt ist“. Er rechnete damit, dass er groß „Marillenmarmelade“ aufs Etikett schreiben kann, und „Konfitüre“ nur klein darunter stehen muss.

Ende 2003 hat die EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt, nach der Kleinerzeuger ihre eingekochten Früchte wie früher als Marmelade bezeichnen dürfen. Diese Gesetzesänderung wurde im Juni 2004 auch vom EU-Parlament bestätigt. Das bedeutet, dass im Inland die bisherige Bezeichnung Marmelade generell erlaubt ist, nur auf Packungen für den Export muss Konfitüre aufgedruckt sein. Dieselbe Ausnahme gilt bereits für Dänemark und Griechenland.

Sehr beliebt ist die Marillenmarmelade, die als Füllung für die Faschingskrapfen und Palatschinken dient.




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